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DBA – Aserbaidschan – Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Aserbaidschan)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.2.2001

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Aserbaidschan plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Dokumentalistische Gliederung: Protokoll = Anlage 1 Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Aserbaidschan)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Aserbaidschan)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 176/2001

Typ

Vertrag – Aserbaidschan

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.02.2001

Unterzeichnungsdatum

04.07.2000

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Aserbaidschan plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ASERBAIDSCHAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND DER VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

StF: BGBl. III Nr. 176/2001 (NR: GP XXI RV 275 AB 325 S. 41 . BR: AB 6235 S. 669 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)

Sprachen

Aserbaidschanisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 24. November 2000 bzw. 24. Jänner 2001; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 23. Februar 2001 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Aserbaidschan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Protokoll = Anlage 1

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

Schlagworte

e-rk3, DBA

Einkommensteuer

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2025

Gesetzesnummer

20001545

Dokumentnummer

NOR30001681

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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