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Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 172 Walchsee Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.8.2001

Artikel 1

Der Straßenteil der B 172 Walchsee Straße von km 26,00 (alt) bis km 27,60 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertig gestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung BGBl. Nr. 237/1975 bestimmten – Abschnitt „Schmidtal-Sebi“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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