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Artikel 7 Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1959

Artikel 7

Das vorliegende Abkommen tritt am 1. Juli 1959 in Kraft. Für den Fall, daß es von einer der beiden Regierungen gekündigt wird, bleibt es noch drei Monate nach erfolgter Kündigung in Kraft.

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