Artikel 7
Das vorliegende Abkommen tritt am 1. Juli 1959 in Kraft. Für den Fall, daß es von einer der beiden Regierungen gekündigt wird, bleibt es noch drei Monate nach erfolgter Kündigung in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)