Artikel 9
Dieses Abkommen kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist der anderen Seite schriftlich auf diplomatischem Weg zu notifizieren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Dieses Abkommen kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist der anderen Seite schriftlich auf diplomatischem Weg zu notifizieren.
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