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Artikel 1 Name, Abkürzung und Emblem - Pan-Amerikanische Gesundheitsorganisation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.4.2001

Artikel 1

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 111/1999 und BGBl. I Nr. 191/1999, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name (in Englisch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch), die Abkürzung (in Englisch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch) und das Emblem der Pan-Amerikanischen Gesundheitsorganisation, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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