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§ 26 Kfl-Bef Bed

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.1.2001

§ 26

Bei stärkerem Andrang können die Inhaber von Zeitkarten, Hin- und Rückfahrkarten sowie Schüler- und Lehrlingsfahrkarten vor allen anderen Fahrgästen zur Mitfahrt zugelassen und Fahrgäste mit entfernteren Fahrzielen vor Fahrgästen mit näheren Fahrzielen berücksichtigt werden.

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