Abschnitt IV
Beförderungspreise
§ 16.
Die Regelbeförderungspreise, die Beförderungspreise für Reisegepäck und Gegenstände des täglichen Bedarfs werden vom Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen Berufsgruppe Bus der Wirtschaftskammer Österreich in geeigneter Form veröffentlicht.
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2018
Gesetzesnummer
20001147
Dokumentnummer
NOR40204119
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