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§ 3 Studienstandortverordnung Universität Linz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2001

§ 3

(1) Bis zum Inkrafttreten des Studienplanes für das Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz dürfen die Diplomstudien Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Handelswissenschaft weiterhin begonnen und fortgesetzt werden.

(2) Ordentliche Studierende, die die Diplomstudien Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Handelswissenschaft an der Universität Linz vor dem Inkrafttreten des Studienplanes für das Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Linz begonnen haben, sind ab dem Inkrafttreten des Studienplanes für das Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Linz berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Studienplanes für das Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen.

(3) Wird ein Studienabschnitt der Diplomstudien Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Handelswissenschaft nicht fristgerecht abgeschlossen, so sind die Studierenden dem Studienplan für das Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften unterstellt. Im Übrigen sind diese Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem Studienplan für das Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften zu unterstellen.

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