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Kultur, Bildung, Wissenschaft - Zusammenarbeit (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2000

§ 0

Kultur, Bildung, Wissenschaft - Zusammenarbeit (Slowakei)

Kurztitel

Kultur, Bildung, Wissenschaft - Zusammenarbeit (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 170/2000

Inkrafttretensdatum

01.09.2000

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft

StF: BGBl. III Nr. 170/2000 (NR: GP XXI RV 63 AB 131 S. 30 . BR: AB 6141 S. 666 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. November 1999 bzw. am 25. Juli 2000 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. September 2000 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Slowakischen Republik (im folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) –

im Bestreben, ihre Beziehungen zu festigen und das gegenseitige Verständnis zu vertiefen,

im Bestreben, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft weiter auszubauen,

im Bewußtsein, daß ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage dieses Übereinkommens sich auch günstig auf die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich der kulturellen Beziehungen, namentlich in der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen und im Europarat, in Programmen der Europäischen Union sowie auch im Rahmen der Zentraleuropäischen Initiative und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auswirken wird –

haben folgendes vereinbart:

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