Artikel 9
Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports, insbesondere den direkten Erfahrungsaustausch der Sportorganisationen beider Länder.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports, insbesondere den direkten Erfahrungsaustausch der Sportorganisationen beider Länder.
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