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Schutz der Unterseekabel

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.2.1937

§ 0

Schutz der Unterseekabel

Kurztitel

Schutz der Unterseekabel

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 34/1937

Inkrafttretensdatum

05.02.1937

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung, womit das Verzeichnis der dem Übereinkommen zum Schutze der Unterseekabel beigetretenen Staaten ergänzt wird.

StF: BGBl. Nr. 34/1937

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