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§ 15 Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.8.1997

Die Halbanschlußstelle Gratkorn/Nord der A9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Gratkorn wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Halbanschlußstelle liegt bei km 205,50 der A9 Pyhrn Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampe die Verbindung mit der Eggenfelderstraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Gratkorn aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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