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Artikel 1 ADR - ADR-Novelle 1. Jänner 1990 - Übergangsvorschriften - Widerruf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.7.1995

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr und Nachrichten der Ungarischen Republik gemäß Rn. 10 602 ADR betreffend Übergangsvorschriften hinsichtlich der ADR-Novelle 1. Jänner 1990 (BGBl. Nr. 403/1990) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1995 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 357/1995

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