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Anlage 1 Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Benützung des Hafens von Triest

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.5.1987

Anlage 1

Der Generalsekretär

für

Auswärtige Angelegenheiten

Triest, am 4. Oktober 1985

Herr Unterstaatssekretär,

Ich beehre mich zu bestätigen, daß während der Verhandlungen des heute unterzeichneten Abkommens zwischen Österreich und Italien über die Benützung des Hafens von Triest folgendes Einvernehmen erzielt wurde:

Sollten in Folge von grundsätzlichen Änderungen der die italienischen Häfen betreffenden italienischen Steuergesetzgebung, wie die Ersetzung einer oder beider in den Artikeln 2 und 3 vorgesehenen Gebühren durch andere Gebühren, die in diesen Artikeln geregelte Gebührenreduzierung ihre Bedeutung verlieren, werden beide Seiten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluß eines neuen Abkommens aufnehmen, um in Verfolgung der Ziele des heute unterzeichneten Abkommens mit diesem vergleichbare Bedingungen zu schaffen.

Ich darf Sie bitten, mir Ihr diesbezügliches Einverständnis bekanntzugeben.

Genehmigen Sie, Herr Unterstaatssekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

DDr. Gerald Hinteregger m. p.

Botschafter

Herrn

Abg. Mario Fioret

Unterstaatssekretär im

Außenministerium der

Italienischen Republik

Der Unterstaatssekretär

im Ministerium für

Auswärtige Angelegenheiten

Triest, am 4. Oktober 1985

Herr Generalsekretär,

Ich bestätige den Empfang Ihres Schreibens vom 4. Oktober 1985, das folgenden Inhalt hat:

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)

Ich darf Ihnen hiemit, Herr Generalsekretär, das diesbezügliche Einverständnis der italienischen Seite bekanntgeben.

Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Mario Fioret m. p.

Herrn Botschafter

DDr. Gerald Hinteregger

Generalsekretär im Bundesministerium

für Auswärtige Angelegenheiten der

Republik Österreich

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020

Gesetzesnummer

10011661

Dokumentnummer

NOR12150900

alte Dokumentnummer

N9198714677L

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