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Anlage 2 Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1986

Anlage 2

— SCHLUSSAKTE

Die Vertreter

DES RATES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN,

DES BUNDESPRÄSIDENTEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

DER REGIERUNG VON SPANIEN,

DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK FINNLAND,

DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES NORWEGEN,

DER REGIERUNG DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,

DER REGIERUNG VON SCHWEDEN,

DES SCHWEIZERISCHEN BUNDESRATES,

DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK TÜRKEI,

versammelt in Dublin am 26. Mai 1985

zur Unterzeichnung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR),

haben bei der Unterzeichnung dieses Übereinkommens folgende Erklärungen zustimmend zur Kenntnis genommen:

  1. 1. Erklärung der Vertragsparteien über die Anwendung des Übereinkommens;
  2. 2. Erklärung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu Artikel 5 des Übereinkommens;
  3. 3. Erklärung der Vertragsparteien zum Evolutivcharakter des Übereinkommens.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2023

Gesetzesnummer

10011649

Dokumentnummer

NOR12150923

alte Dokumentnummer

N9198715804L

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