Anlage 2
— SCHLUSSAKTE
Die Vertreter
DES RATES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN,
DES BUNDESPRÄSIDENTEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH,
DER REGIERUNG VON SPANIEN,
DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK FINNLAND,
DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES NORWEGEN,
DER REGIERUNG DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,
DER REGIERUNG VON SCHWEDEN,
DES SCHWEIZERISCHEN BUNDESRATES,
DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK TÜRKEI,
versammelt in Dublin am 26. Mai 1985
zur Unterzeichnung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR),
haben bei der Unterzeichnung dieses Übereinkommens folgende Erklärungen zustimmend zur Kenntnis genommen:
- 1. Erklärung der Vertragsparteien über die Anwendung des Übereinkommens;
- 2. Erklärung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu Artikel 5 des Übereinkommens;
- 3. Erklärung der Vertragsparteien zum Evolutivcharakter des Übereinkommens.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2023
Gesetzesnummer
10011649
Dokumentnummer
NOR12150923
alte Dokumentnummer
N9198715804L
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