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Artikel 21 Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1986

Artikel 21

Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in französischer Sprache abgefaßt, wobei dieser Wortlaut verbindlich ist; es wird im Archiv des Sekretariats der CEMT hinterlegt; dieses übermittelt jeder Vertragspartei eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter dieses Übereinkommen gesetzt.

GESCHEHEN zu Dublin, am 26. Mai 1982

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2023

Gesetzesnummer

10011649

Dokumentnummer

NOR12150921

alte Dokumentnummer

N9198715802L

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