§ 0
Betrieb von Amateurfunkstellen
Kurztitel
Betrieb von Amateurfunkstellen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 374/1985
Inkrafttretensdatum
26.07.1985
Langtitel
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Spaniens über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
StF: BGBl. Nr. 374/1985
Ratifikationstext
Die Durchführung des Notenwechsels erfolgte am 26. Dezember 1984 (Spanische Note) bzw. am 26. Juni 1985 (Einlangen der österreichischen Antwortnote im Spanischen Außenministerium); der Notenwechsel tritt daher nach seinem Absatz 4 am 26. Juli 1985 in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)