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Betrieb von Amateurfunkstellen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.7.1985

§ 0

Betrieb von Amateurfunkstellen

Kurztitel

Betrieb von Amateurfunkstellen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 374/1985

Inkrafttretensdatum

26.07.1985

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Spaniens über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen

StF: BGBl. Nr. 374/1985

Ratifikationstext

Die Durchführung des Notenwechsels erfolgte am 26. Dezember 1984 (Spanische Note) bzw. am 26. Juni 1985 (Einlangen der österreichischen Antwortnote im Spanischen Außenministerium); der Notenwechsel tritt daher nach seinem Absatz 4 am 26. Juli 1985 in Kraft.

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