Überprüfung der Quartierräume
§ 62.
Der Bundesminister für Verkehr kann eine Besichtigung vornehmen und die Einhaltung der Bestimmungen über die Quartierräume fallweise überprüfen, insbesondere dann, wenn diese wesentlich verändert oder umgebaut worden sind.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2025
Gesetzesnummer
10011538
Dokumentnummer
NOR12148974
alte Dokumentnummer
N9198151018J
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