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Artikel IX Übereinkommen über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.1977

Artikel IX

Sprachen

Dieses Übereinkommen und die Regeln sind in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist. Amtliche Übersetzungen in russischer und spanischer Sprache werden angefertigt und mit der unterzeichneten Urschrift hinterlegt.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu London am 20. Oktober 1972.

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2019

Gesetzesnummer

10011496

Dokumentnummer

NOR40004844

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