TEIL IV
Organe
Artikel 11
Die Organisation besteht aus einer Versammlung, einem Rat, einem Schiffssicherheitsausschuß einem Rechtsausschuß, einem Ausschuß für den Schutz der Meeresumwelt, einem Ausschuß für technische Zusammenarbeit und den sonstigen von der Organisation zu irgendeinem Zeitpunkt für erforderlich erachteten Nebenorganen sowie aus einem Sekretariat.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020
Gesetzesnummer
10011477
Dokumentnummer
NOR40057902
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