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Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.1.1961

§ 0

Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden

Kurztitel

Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 4/1961

Inkrafttretensdatum

03.01.1961

Langtitel

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 1. Jänner 1961 über das Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden.

StF: BGBl. Nr. 4/1961

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 104 Abs. 1 und 4 der Staßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet:

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