§ 0
Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden
Kurztitel
Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 4/1961
Inkrafttretensdatum
03.01.1961
Langtitel
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 1. Jänner 1961 über das Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden.
StF: BGBl. Nr. 4/1961
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 104 Abs. 1 und 4 der Staßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet:
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