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Artikel 1 Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.10.1949

Artikel 1

Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde Israels zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (B. G. Bl. Nr. 97 aus 1949) am 24. Mai 1949 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt Israels daher am 23. Juni 1949 wirksam geworden.

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