Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 23 Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds – Verlautbarung des Statuts
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
23.6.1925 bis 31.12.2009 (BGBl. I Nr. 191/1999)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Zinsenrate
Siedlungsvereinigung
Baugrundstück
Wohnungszweck
Bauvereinigung
BFG