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§ 6 AEV Gerberei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.12.2014

§ 6

Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:

  1. 1. IE-Richtlinie,
  2. 2. Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in Bezug auf das Gerben von Häuten und Fellen.

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