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§ 3 AEV Gerberei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.12.2014

§ 3

Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 und 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV).

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