vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 5 Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.9.1997

Anlage 5

ANHANG V

Nachkontrolle

Die Ziele umfassen:

  1. a) Kontrolle der Einhaltung der in der Genehmigung gestellten Bedingungen sowie der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen;
  2. b) Beurteilung von Auswirkungen im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes Management und um Unsicherheiten zu begegnen;
  3. c) Überprüfung früherer Vorhersagen, um die Erfahrungen für künftige gleichartige Projekte weiterzugeben.

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2025

Gesetzesnummer

10011060

Dokumentnummer

NOR12141560

alte Dokumentnummer

N8199750273L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)