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§ 3 Begrenzung von Abwasseremissionen aus Textilveredelungs- und -behandlungsbetrieben
aktuell keine Fassung in Kraft
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25.9.1992 bis 26.05.2004 (BGBl. II Nr. 269/2003)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.