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Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Kroatien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.10.1991

§ 0

Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Kroatien)

Kurztitel

Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Kroatien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 265/1960

Typ

Vertrag - Kroatien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.10.1991

Unterzeichnungsdatum

18.03.1960

Index

89/08 Tier- und Pflanzenschutz

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 474/1996 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES PFLANZENSCHUTZES

StF: BGBl. Nr. 265/1960

Änderung

BGBl. Nr. 474/1996

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Ratifikationstext

Dieses Abkommen wurde im Sinne seines Artikels 10 durch Notenwechsel mit 1. November 1960 in Kraft gesetzt.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien haben, vom Wunsche geleitet, eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen des Pflanzenschutzes im Interesse der Verringerung der durch Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge verursachten Ernteverluste zu sichern, beschlossen, ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Pflanzenschutzes zu treffen, und haben zu diesem Zwecke folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2018

Gesetzesnummer

10010297

Dokumentnummer

NOR11010516

alte Dokumentnummer

N8196014766A

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Stichworte