§ 0
Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
Kurztitel
Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 91/1999
Inkrafttretensdatum
01.04.1999
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
StF: BGBl. III Nr. 91/1999
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist mit 1. April 1999 in Kraft getreten.
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