Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 4 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad Master of Advanced Studies (Psychosomatische und psychotherapeutische Medizin)“
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.5.1998 bis 31.07.2004 (BGBl. II Nr. 102/1998)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.