Artikel 4
Verpflichtungen der österreichischen Regierung
Im Zusammenhang mit der Entsendung österreichischer Fachkräfte verpflichtet sich die österreichische Seite
- 1. zur Zahlung der Gehälter und anderer Bezüge sowie von Nebenleistungen und Sozialversicherungsbeiträgen;
- 2. zur Übernahme der Reisekosten der Fachkräfte und ihrer Familienangehörigen von Österreich nach Äthiopien und zurück;
- 3. zur Bezahlung der Speditionsgebühren für die Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und etwaige berufliche Ausrüstungsgegenstände der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familienangehörigen von Österreich nach Äthiopien und zurück;
- 4. zur Bezahlung der Reisekosten für den Heimaturlaub der Fachkräfte und ihrer Familienangehörigen gemäß ihrer Entsendungsverträge;
- 5. zur medizinischen, einschließlich spitalsmäßigen und zahnärztlichen Behandlung der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familienangehörigen.
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