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§ 1 Universitärer Charakter des internationalen Lehrganges für Gesundheitsmanagement und die Berufsbezeichnungen Akademisch geprüfter Gesundheitsmanager" und Akademisch geprüfte Gesundheitsmanagerin"
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23.2.1995 bis 31.07.1997 (BGBl. I Nr. 48/1997)
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