Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 3 Berufsbezeichnung Akademisch geprüfter Fremdenverkehrskaufmann“ und Akademisch geprüfte Fremdenverkehrskauffrau“
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.4.1994 bis 30.03.1995 (BGBl. Nr. 154/1995)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.