vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an Hauptschulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.7.1993

Artikel 1

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Hauptschulen und an der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekanntgemacht.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)