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§ 3 Berufsbezeichnungen Akademisch geprüfte/r Lehrer/in der Gesundheits- und Krankenpflege“ und Akademisch geprüfte/r Leiter/in des Pflegedienstes“
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01.10.1992 bis 31.07.1997 (BGBl. I Nr. 48/1997)
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