Artikel 10
Finanzordnung
Die genaue Anwendung dieser Anlage und anderer einschlägiger Bestimmungen des Übereinkommens ist in der vom Rat genehmigten Finanzordnung geregelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 10
Finanzordnung
Die genaue Anwendung dieser Anlage und anderer einschlägiger Bestimmungen des Übereinkommens ist in der vom Rat genehmigten Finanzordnung geregelt.
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