Artikel II
Die Gebäude und Räumlichkeiten der Organisation sind unbeschadet der Artikel XXII und XXIII unverletzlich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel II
Die Gebäude und Räumlichkeiten der Organisation sind unbeschadet der Artikel XXII und XXIII unverletzlich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)