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Artikel 7 Kulturabkommen zwischen Österreich und Luxemburg

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.11.1972

ERZIEHUNGSWESEN

Artikel 7

Die Vertragschließenden Parteien werden ihre Beziehungen auf dem Gebiete des höheren und mittleren allgemein- und berufsbildenden Schulwesens durch den Austausch von Lehrern, Sprachassistenten und sonstigen Fachleuten vertiefen.

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