Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 Bundes-Sportförderungsgesetz – K gem. § 3 Abs. 2
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07.2.1970 bis 31.12.2005 (BGBl. Nr. 52/1970)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.