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Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.4.1953

§ 0

Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)

Kurztitel

Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 60/1953

Inkrafttretensdatum

25.04.1953

Langtitel

Kulturübereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nord-Irland.

StF: BGBl. Nr. 60/1953

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident erklärt das am 12. Dezember 1952 in Wien unterzeichnete Kulturübereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nord-Irland, welches also lautet: ... .

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 3. Feber 1953.

Ratifikationstext

Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 10. April 1953 in London stattgefunden hat, ist das Übereinkommen gemäß seinem Artikel XVII am 25. April 1953 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nord-Irland und die Österreichische Bundesregierung,

von dem Wunsche beseelt, ein Übereinkommen zu schließen, das durch freundschaftlichen Austausch und Zusammenarbeit ein Höchstmaß an Verständnis in ihren beiden Ländern für die geistige, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeit sowie die Lebensweise des anderen Landes anstreben soll,

haben für diesen Zweck bevollmächtigte Vertreter ernannt, die, von ihren Regierungen entsprechend ermächtigt,

wie folgt übereingekommen sind:

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