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Artikel 12 Archivübereinkommen zwischen Österreich und Polen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.5.1933

Artikel 12

Artikel XII. Dieses Übereinkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald in Wien ausgetauscht werden. Es wird zehn Tage, nachdem es in der durch die Gesetzgebung der Hohen Vertragschließenden Teile vorgeschriebenen Form veröffentlicht worden ist, in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Übereinkommen in doppelter Ausfertigung in deutscher und polnischer Sprache unterzeichnet und mit dem Amtssiegel versehen.

Geschehen zu Wien, am sechsundzwanzigsten Oktober eintausendneunhundertzweiunddreißig.

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