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§ 4 Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete des Höheren und Gehobenen Auswärtigen Dienstes an österreichischen Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland
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01.4.1996 bis 31.12.2021 (BGBl. II Nr. 555/2021)
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