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§ 2 Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete des Höheren und Gehobenen Auswärtigen Dienstes an österreichischen Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland
aktuell keine Fassung in Kraft
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09.3.2001 bis 31.12.2021 (BGBl. II Nr. 555/2021)
17.9.1999 bis 08.03.2001 (BGBl. II Nr. 322/1999)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.4.1996 bis 16.09.1999 (BGBl. Nr. 128/1996)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.