Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Rektoren der Universitäten, Prä- oder Prorektoren der Universitäten und Dekane der Fakultäten an Universitäten
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.10.1976 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.