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Artikel 22ter (Verfahren zur Änderung der Anlage 3) AETR

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.9.2010

Artikel 22ter (Verfahren zur Änderung der Anlage 3)

1. Die Anlage 3 des Anhangs zu diesem Übereinkommen wird entsprechend dem im Folgenden beschriebenen Verfahren geändert.

2. Vorschläge zur Aufnahme von Musterformularen in Anlage 3 gemäß Artikel 12bis oder zur Änderung bestehender Formulare werden dem Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa zur Annahme vorgelegt. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Vertragsparteien ihn befürwortet.

Das Sekretariat der Wirtschaftskommission für Europa unterrichtet die zuständigen Behörden aller Vertragsparteien offiziell über alle angenommenen Änderungen und leitet diese Mitteilung zusammen mit einer Abschrift des entsprechenden Wortlauts auch an den Generalsekretär weiter.

3. Jedes angenommene Musterformular kann drei Monate nach dem Zeitpunkt der Mitteilung an die Vertragsparteien verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2025

Gesetzesnummer

10008338

Dokumentnummer

NOR40271491

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