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§ 3 Pensionsansprüche der Zivilbediensteten der ehemaligen k. u. k. Heeresverwaltung und ihrer Hinterbliebenen
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01.1.1966 bis 31.12.1994 (BGBl. Nr. 43/1995)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 51/1952
Ruhegenuss
Versorgungsgenuss
BGBl. Nr. 340/1965