§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 10/1953
Typ
Vertrag - BRD
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.1953
Unterzeichnungsdatum
11.07.1952
Index
69/04 Ausländerbeschäftigung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Gastarbeitnehmer samt Schlußprotokoll
StF: BGBl. Nr. 10/1953 (NR: GP VI RV 544 AB 562 S. 90 . BR: S. 74.)
Sonstige Textteile
Nachdem das am 23. November 1951 in Bonn unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Gastarbeitnehmer samt Schlußprotokoll, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen samt Schlußprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen und dem Schlußprotokoll enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für soziale Verwaltung und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 11. Juli 1952.
Ratifikationstext
Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 20. November 1952 in Bonn stattgefunden hat, ist das Abkommen gemäß seinem Artikel 13 Abs. 1 samt Schlußprotokoll am 1. Jänner 1953 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland,
von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit der beiden Staaten auf sozialem Gebiet zu erweitern, sind übereingekommen, ein Abkommen über Gastarbeitnehmer zu schließen, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025
Gesetzesnummer
10008137
Dokumentnummer
NOR11008287
alte Dokumentnummer
N6195310646W
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