§ 0
Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Kuwait)
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Kuwait)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 154/1998
Inkrafttretensdatum
22.09.1998
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Staat Kuwait über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 154/1998 (NR: GP XX RV 545 AB 660 S. 71 . BR: AB 5440 S. 626 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Juli 1998 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 mit 22. September 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER STAAT KUWAIT (im folgenden die „Vertragsstaaten“ genannt),
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Bedingungen für die Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und insbesondere für Investitionen durch Investoren eines Vertragsstaates im Gebiet des anderen zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen Anreize für geschäftliche Initiativen bieten und den Wohlstand in beiden Vertragsstaaten steigern wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
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