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Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Kuwait)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.9.1998

§ 0

Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Kuwait)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Kuwait)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 154/1998

Inkrafttretensdatum

22.09.1998

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Staat Kuwait über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 154/1998 (NR: GP XX RV 545 AB 660 S. 71 . BR: AB 5440 S. 626 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Juli 1998 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 mit 22. September 1998 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER STAAT KUWAIT (im folgenden die „Vertragsstaaten“ genannt),

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Bedingungen für die Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und insbesondere für Investitionen durch Investoren eines Vertragsstaates im Gebiet des anderen zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen Anreize für geschäftliche Initiativen bieten und den Wohlstand in beiden Vertragsstaaten steigern wird,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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