vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 14 Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Kuwait)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.9.1998

Artikel 14

Inkrafttreten

Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am 60. Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)