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Abkommen zwischen Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1997

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 170/1997

Inkrafttretensdatum

01.12.1997

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 170/1997 (NR: GP XX RV 505 AB 659 S. 71 . BR: AB 5439 S. 626 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. September 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Dezember 1997 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE UKRAINE, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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